Beitragsordnung des Vereins KAMANI e.V.

§ 1 Allgemeines

(1) Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins mit einfacher Mehrheit geändert werden.
(2) Beschlüsse über die Änderung der Beiträge und Beitragshöhen gelten ab dem auf die Beschlussfassung folgenden Kalenderjahr. Änderungen der Beiträge müssen den Mitgliedern binnen 2 Monaten, und spätestens zwei Wochen vor Jahresende mitgeteilt werden.
(3) Beim Ausscheiden aus dem Verein erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge.

§ 2 Zahlungsweise und Fälligkeit

(1) Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des jeweiligen Jahres erhoben.
(2) Die Beitragszahlung erfolgt durch Überweisung bis spätestens zum 31. März.
(3) Bei unterjährigem Vereinseintritt ist nur ein Beitrag anteilig für das restliche Kalenderjahr zu entrichten

§ 3 Beiträge

(1) Mitgliedsform und Beitragshöhe

a) Vollbeitrag 24€/Jahr
– Erwerbstätige ab dem 18. Lebensjahr

b) Ermäßigter Beitrag 12€/Jahr
– Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
– Schüler, Studenten, Azubis
– Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger
– Rentner und Pensionäre
– Menschen mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung ab einem Behinderungsgrad ab 50% und/oder am zweiten Arbeitsmarkt Tätig

c) Beitragsbefreit:
– Ehrenmitglieder

(2) Ermäßigte Beitragsformen müssen beantragt werden. Der Anspruch auf die Ermäßigung ist jedes Kalenderjahr mit entsprechenden Unterlagen nachzuweisen. Der Vorstand überprüft den Anspruch auf Ermäßigung anhand der vorgelegten Nachweise im Rahmen der von der Mitgliederversammlung beschlossenen Vorgaben.
(3) Änderungen der persönlichen Angaben sind dem Verein schnellstmöglich mitzuteilen.

§ 4 Vereinskonto

(1) Zahlungen sind per Überweisung nur auf das folgende Konto zulässig. Andere Zahlungsweisen werden nicht anerkannt.

KAMANI e.V.
Volksbank Karlsruhe
IBAN: DE46661900000010022096
BIC: GENODE61KA1